Medienfreiheit in Deutschland, Polen und der Ukraine im Vergleich
Im Medienrecht herrschen in Deutschland nahezu paradiesische Zustände, glaubt man dem Medienrechtler Gerrit Manssen. Ein Satz, der uns zwei Tage in Regensburg begleiten würde. Pünktlich zum Frühlingsanfang lud hier das Institut für Ostrecht im Wissenschaftszentrum Ost- und Südosteuropa zur Tagung „Medienfreiheit – Ukraine, Deutschland und Polen“. Experten aus allen drei Ländern diskutierten über Herausforderungen und Grenzen von Medienfreiheit – insbesondere vor dem Hintergrund politischen und sozialen Wandels sowie der digitalen Mediengesellschaft.
Die Betonung liegt auf „nahezu“, denn während im Bereich der klassischen Medien Qualitätssicherung und Rechtsschutz gegeben seien, sei die Situation im Internet unübersichtlich. Russische Medien etwa betrieben bewusst die Verbreitung von Desinformation und zielten auf eine politische und gesellschaftliche Destabilisierung in Deutschland. Paradebeispiel: die Falschmeldung über die Vergewaltigung eines russischen Mädchens, die zu Demonstrationen von Russlanddeutschen in der ganzen Republik führte. Warum hat man vor 20 Jahren keine russischen Programme in Deutschland gegründet, so das Resümee. Das Recht allein könne an dieser Stelle nicht helfen, genauso wenig wie im Falle des (in den Medien falsch wiedergegebenen) Zitats von AfD-Chefin Frauke Petry zu Beginn des Jahres. Die Medien, so Manssen, müssten den Vertrauensverlust selbst ausgleichen.
Für die Unabhängigkeit der deutschen Medien schaltet sich derweil das Bundesverfassungsgericht ein. Das Verfassungsrecht hat jedoch Probleme auf die neuen Entwicklungen in der Mediengesellschaft einzugehen. Während einige Dinge nicht regulierbar erschienen, sei der Art. 5 GG „steinzeitlich“: Wie solle man in Zeiten des Internets mit dem Recht auf Meinungsfreiheit umgehen? Die Lösung für Deutschland liege, so Manssen, vor allem in der Übertragung des bestehenden (Medien-)Rechts auf das Internet. Neue Gesetze sollen also sicherstellen, dass das Recht auf Meinungsäußerung oder das Persönlichkeitsrecht auch im digitalen Zeitalter gewahrt werden.
Das wäre dann wohl der westliche Lösungsansatz, folgt man Inna Voroshylova, Abteilungsleiterin am Institut für Gesetzgebung der Verchovna Rada aus Kiew. Der östliche Ansatz würde für ein Eingreifen des Staates, für eine Moderation im Rahmen der staatlichen Leitprinzipien sowie für die Minimierung der Selbstregulierung plädieren. Was die Ukraine im Hinblick auf das Internet machen wird, ist derzeit noch unklar. Ein Telemediengesetz (wie das deutsche) ist dort noch Zukunftsmusik. Für die Kiewer NGO „Media Law Institute“ liegt das Problem dagegen nicht primär in den ausstehenden Internetgesetzen. In der Ukraine gebe es grundsätzlich gute Gesetze, so die Leiterin der Organisation, Diana Protsenko. Nach dem Euromaidan seien für das ukrainische Medienrecht gute Nachrichten zu vermelden: Die Einführung eines öffentlichen Rundfunks steht an, die staatliche Zensurbehörde wurde abgeschafft und die Besitzverhältnisse im Mediensektor werden reformiert. Die größte Herausforderung: Gesetze würden in der Ukraine nicht umgesetzt werden.
Könnte hier also die Rechtstatsachenforschung (Stichwort „law in action“) die Resilienz des Mediensystems stärken? Und was tun in Polen, wo zuletzt das Rundfunkrecht klammheimlich zwischen den Jahren (am 29.12.2015) geändert und wo man den Medien die Unabhängigkeit geraubt hat – und dabei handelt es sich erst um das „kleine Mediengesetz“, das „große“ ist noch in Vorbereitung. Dass Deutschland währenddessen weiterhin damit hadert, dass der Rundfunk nicht nur Medium der öffentlichen Meinungsbildung sein soll, sondern auch ein eminenter Faktor (BVerfGE 12, 205 (260)-Deutschland-Fernsehen), ist aus polnischer Perspektive wahrscheinlich genauso paradiesisch wie das Bestreben um Staatsferne, chancengerechte Teilhabe und Pluralismus. Kevin Dankert vom Hans-Bredow-Institut hat zwar nicht von Resilienz gesprochen, dafür aber die zentralen Bedrohungen, denen das deutsche Mediensystem ausgesetzt ist, damit präzise benannt.
Wie sich herauskristallisiert, hilft der Vergleich von Mediensystemen letztlich nicht nur bei der Gestaltung des Wandels, wenn es etwa darum geht, von anderen nationalen Systemen zu lernen (zum Beispiel im Hinblick auf Mediengesetze und -regulierung). Über einen Vergleich lässt sich auch ermitteln, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Medien die Funktionen erfüllen, die ihnen demokratietheoretisch zugeschrieben werden. Somit kann die komparative Mediensystemforschung nicht nur Gemeinsamkeiten und Unterschiede identifizieren, sondern auch die Frage nach der Resilienz von Mediensystemen beantworten.
Bild: Paradise – Cristiano Zingale (kouam) – CC BY-NC-ND 2.0 – keine Änderungen vorgenommen