„Das Schlechte abschaffen ist menschlicher als das Gute suchen“: Zur Kritik des Normativismus von Rungius und Weller

von Roman Thurn

Wer den Begriff der Resilienz (nicht nur) in der Sozialforschung verwende, der unterstelle damit, dass der Gegenstand der Untersuchung auch resilient sein müsse – und fälle damit vorab ein normatives Urteil, noch bevor mit der Forschung überhaupt begonnen worden ist. So lässt sich das von Charlotte Rungius und Christoph Weller auf diesem Blog skizzierte Argument paraphrasieren. Diesem liegt jedoch ein forschungspraktisches Missverständnis zugrunde, wie Michael Meyen es bereits deutlich gemacht hat: Die Resilienz einzelner Systeme kann man gut finden oder schlecht – mit der bloßen Verwendung des Begriffs ist aber noch keine diesbezügliche Entscheidung getroffen worden. Meyens Replik soll daher durch einige soziologische Überlegungen und durch einen Bezug zu aktuellen politischen Problemstellungen ergänzt, aber auch insofern kritisiert werden, als, um die Resilienz von Institutionen beschreiben zu können, nicht von sozialer Ungleichheit abgesehen werden kann.

Das „Modewort ‚Resilienz‘“ (Rungius/Weller 2016) verspreche „‘Identitätsbewahrung trotz Wandel‘“ (ebd.) in Zeiten eines ganz allgemein „beschleunigten Wandels“ (ebd.). In diesen unseren Zeiten würden „Krisen und Bedrohungen in der gesellschaftlichen Kommunikation“ (ebd.) zu dominanten Themen. Wenn zunächst einmal von der Frage abgesehen wird, ob nun diese Krisen und Bedrohungen lediglich angeblich oder doch ganz real existieren, so muss doch gefragt werden: Ist denn an dieser Gegenwartsdiagnose etwas dran? Ist denn der soziale Wandel so stark beschleunigt, dass das Versprechen des Resilienzbegriffs – Identität trotz Wandel, oder vielleicht auch: Wandel trotz Identität? – realiter nirgends eingehalten wird? Dann jedenfalls verlöre er seinen Gehalt und würde für die Wissenschaft obsolet. Der Begriff könnte, nicht aus normativen oder forschungsethischen, sondern vielmehr aus ganz praktischen Gründen fallengelassen werden.

Allerdings scheint mir vieles dafür zu sprechen, von einer Konsolidierung westlicher Gesellschaften auszugehen. Hinter der Chiffre des sozialen Wandels (eines nicht unbedingt weniger modischen Begriffs als desjenigen der Resilienz) sollten die Kontinuitäten gerade nicht verschwinden. Vielleicht ist das Ende der Geschichte (Fukuyama 1992) noch nicht eingetreten – das der großen Erzählungen (Lyotard 1999), und damit auch der Verheißungen eines epochalen Umbruchs, ist allerdings spätestens seit dem Zusammenbruch des Ostblocks kaum zu leugnen. Damit soll nicht unterschlagen werden, dass dem Syntagma des sozialen Wandels ein spezifischer Wahrheitsgehalt, etwa bezüglich der Restrukturierung der Arbeitsverhältnisse, zukommt (siehe unten). Das diesen zugrunde liegende Prinzip der Lohnarbeit blieb von diesem Wandel jedoch unberührt. Es ist desweiteren richtig, und innerhalb der Soziologie alles andere als eine Neuigkeit, dass die soziale Ordnung Krisen kennt. Eine Reihe solcher Krisen können wir in Europa etwa in der Ökonomie oder auch der Migrationspolitik beobachten. Die Finanzkrise etwa erreichte jedoch nicht, oder wenigstens nur in ihren Ausläufern, das europäische Kernland, was mitunter resilienzfördernden Maßnahmen wie etwa, um nur eines von vielen Beispielen zu nennen, dem Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (EIP) zu verdanken ist. Dieses ermöglicht es dem EU-Parlament, Sanktionen gegen Mitgliedsstaaten zu verhängen, wenn diese nur ungenügende Anpassungsleistungen bei ökonomischen Ungleichgewichten vornehmen. Solche Sanktionen sind vielleicht vom Primärrecht der EU nicht gedeckt – als resilient im Sinne einer adaptive capacity, zumindest für den deutschen Staat und dessen ökonomische Basis, lassen sie sich allemal beschreiben. So lässt sich sagen, dass bestimmte juristisch-politische Formen des Handelns resiliente Strukturen bilden und als solche interpretiert werden können. Diese Abweichungen von juristischen Selbstbindungen sollen die Identität der Organisation wiederherstellen und gewährleisten.

Auch die Resilienz nationalstaatlicher Organisation zeigt sich in den letzten Monaten verstärkt in der sog. Flüchtlingskrise. An eben diesem Fallbeispiel lässt sich auch demonstrieren, dass soziale Ungleichheit, entgegen der Behauptung von Meyen, für die Resilienz sozialer Systeme sehr wohl eine Rolle spielt. Die ungleiche rechtliche, politische und ökonomische Stellung innerhalb des sozialen Systems der Bundesrepublik konstituiert sich für Migranten und Flüchtlinge eben durch resiliente Strukturen und Maßnahmen. Die, wie verschiedene Gerichte urteilten: bisweilen nicht verfassungskonforme Verschärfung der Asylgesetze, die praktische Infragestellung des Schengen-Abkommens durch die Errichtung von innereuropäischen Grenzkontrollen oder die Diskussion um Obergrenzen und mit diesen drohende faktische Abschaffung des Grundrechts auf Asyl zeigen, dass der Nationalstaat als Organisation neue Rechtsformen entwickelt und dabei legale Selbstbindungen aufgibt, um sich – europäischer Integration und Transnationalisierung zum Trotz – in Zeiten des beschleunigten sozialen Wandels als mit sich identisch zu behaupten: Identität trotz Wandel. Bestimmt man den Begriff der Resilienz also als Bewältigungs-, Anpassungs- bzw. Transformationspotential hinsichtlich eines disruptiven Ereignisses, so ist damit eben noch überhaupt kein Urteil darüber gefällt, ob es sich dabei um wünschenswerte Entwicklungen handelt. Ganz positivistisch lässt sich erst einmal festhalten, dass der Begriff hier einen spezifischen Zusammenhang beschreibt.

Auf einer anderen Ebene lässt sich desweiteren die abstrakte Gegenüberstellung zweier Schönheitsbegriffe im Text von Rungius und Weller beobachten. So stehen sich die „Schönheit der Resilienz“ (Rungius/Weller 2016) auf der einen, sowie „das Schöne“ (ebd.) an und für sich auf der anderen Seite gegenüber. Hier deutet sich die Grenze einer normativen Kritik an, die mit Kritik wenig, mit abstrakter Negation (Hegel 1986: 176) und einfachem Dagegenhalten umso mehr zu tun hat. Ein Kriterium dafür, nach welchem die Schönheit des Resilienzbegriffs von der abstrakten und für gut befundenen Schönheit als solcher unterschieden werden könnte, liefert der Text leider nicht. Dabei bedarf besonders ein ästhetisches Argument dieser Art einer Begründung: Wie kommt es, dass der Begriff der Resilienz so schön scheint? Wie konnte er in seiner Strahlkraft andere Begriffe, wie etwa den vor gut 50 Jahren noch sehr gebräuchlichen der Entfremdung, übertrumpfen?

Es ist nicht nur nicht hinreichend, sondern irreführend, davon auszugehen, hier seien Akteure am Werk, die die „normative Unsicherheit und politische Umstrittenheit“ des Begriffs und seiner Prädikate verschleiern wollten. Ein Begriff oder eine Semantik ist erst dann im emphatischen Sinne sinnvoll, wenn ihm bzw. ihr im sozialen Handeln der Menschen etwas korreliert. Das heißt: Möchte man klären, weshalb der Begriff der Resilienz derzeit en vogue ist, so hat man die Bedingungen in den Veränderungen der Sozialstruktur und der Handlungsabläufe spezifischer sozialer Kontexte zu suchen. Warum taucht dieser Begriff gerade jetzt auf? Warum scheint denn sein Versprechen so plausibel? Auf welches Bedürfnis reagiert er? Aus welchen Kontexten ist er entnommen?

Eine dergestalt angelegte Kritik des Resilienzbegriffs kann sich nicht mit dem Hinweis auf einen wie auch immer gearteten Wertepluralismus begnügen. Vielmehr wäre dem Hinweis nachzugehen, den Michael Meyen geliefert hat: Resilienz bezeichnete ursprünglich im Kontext der Entwicklungspsychologie die Fähigkeit des Kindes, auftretende Probleme und Krisen zu verarbeiten und auf diese zu reagieren. Dieses Konzept hielt jedoch bald, um ein weiteres Beispiel für die affirmative Verwendung des Begriffs zu geben, Einzug in die Unternehmenskommunikation: In diesem Kontext „wird Resilienz hierzulande zum Beispiel auf die psychische Widerstandsfähigkeit gegen Arbeitsstress reduziert und als (positiv besetzter) Gegenbegriff zu Burnout platziert“ (Meyen 2016).

Es ist wohl nicht zu weit hergeholt, die Karriere des Begriffs im Kontext von Unternehmen auf die neoliberale Umstrukturierung des Arbeitsprozesses zurückzuführen. Seit dem Ende des keynesianischen (vermeintlichen) Wohlfahrtsstaates werden an die Arbeitenden zusehends stärkere Ansprüche auf Eigenverantwortung und Flexibilität gestellt, sei es bei der Altersvorsorge oder der Absolvenz unbezahlter Praktika. Die Idee von einer Abmilderung der Risiken durch eine universell gültige Integration in eine Solidargemeinschaft verliert an Plausibilität. Sie macht Platz für die mittlerweile dominante Semantik des unternehmerischen Subjekts (Bröckling 2007): Wenn denn Hilfe geleistet werden soll, dann nur Hilfe zur Selbsthilfe. Die Krisen hat der Einzelne je selbst zu bewältigen, ob er nun Griechenland oder Renate Müller, die ALG II bezieht, heißt. Das heißt, dass der Begriff der Resilienz in dem Moment plausibel wird, in dem auf Krisen weder mit den „Abschaffungen“ (Korsch; vgl. Langerhans 1989) ihrer Bedingungen reagiert wird, noch eine wie auch immer geartete Solidargemeinschaft als Nothelfer adressiert wird, sondern Risiken minimiert werden indem Verantwortung auf möglichst kleine Einheiten zugerechnet wird.

Kritisiert man den Resilienzbegriff in diesem Sinne, indem man ihn also spezifisch kontextualisiert, wird er zuallererst für den wissenschaftlichen Gebrauch fruchtbar gemacht.

Denn ein solcher Resilienzbegriff kann dann auf die jeweiligen Eigenlogiken verschiedener sozialer Systeme angewendet werden, ohne dass damit ein Werturteil gefällt würde. Mehr noch: Es zeigt sich, dass in krisenhaften Situationen systemische Eigenlogiken suspendiert werden können, um resiliente Strukturen auszubilden. So kann etwa der National- bzw. Rechtsstaat zur Bewältigung von Krisen die legalen Selbstbindungen aufheben, um durch die Nicht-Orientierung an gesetzlichen Vorgaben auf bestimmte Krisen reagieren zu können (z.B. im Präventionsrecht).

Um es auf eine auch für forschungspraktische Zwecke verwendbare Formel zu bringen: Resilienz lässt sich also, vor dem Hintergrund einer als krisenhaft wahrgenommenen Moderne, soziologisch als kreative und eigenverantwortliche Reaktion auf Risiken qua Operationalisierung von Unbestimmtheit beschreiben. Eine Kritik wie eine Verwendung des Begriffs kommt jedoch ohne die Reflexion auf seinen spezifischen Kontext nicht aus.

 

Literatur:

  • Bröckling, Ulrich 2007: Das unternehmerische Selbst. Soziologie einer Subjektivierungsform. Suhrkamp, Frankfurt am Main.
  • Fukuyama, Francis 1992: Das Ende der Geschichte. Kindler, München.
  • Hegel, Georg Wilhelm Friedrich 1986: Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften I. Werke 8. Suhrkamp, Frankfurt am Main.
  • Langerhans, Heinz 1989: „Das „Buch der Abschaffungen“. Bericht über nachgelassene Aufzeichnungen von Karl Korsch“, in: Archiv für die Geschichte der Arbeit und des Widerstands (AGWA) (8).
  • Lyotard, Jean-François 1999: Das postmoderne Wissen. Passagen, Wien.
  • Meyen, Michael 2016: Von den Verheißungen der Resilienz: Zur Epistemologie von Rungius und Weller. In: Resilienz (online). http://resilienz.hypotheses.org/630 (letzter Zugriff am 03.05.2016).
  • Rungius, Charlotte/Weller, Christoph 2016: Die verheißungsvolle Schönheit der Resilienz: Zur Epistemologie eines Begriffs. In: Resilienz (online). https://resilienz.hypotheses.org/611 (letzter Zugriff am 03.05.2016).

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Roman Thurn (2. Mai 2016). „Das Schlechte abschaffen ist menschlicher als das Gute suchen“: Zur Kritik des Normativismus von Rungius und Weller. Resilienz. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/to6f


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