ASPEKTE EINER ERFORDERLICHEN SYSTEMATISIERUNG
Ob Klimawandel, Flüchtlingskrise, Ressourcenmangel, Urbanisierung oder Stress am Arbeitsplatz – Resilienz wird als ein Konzept gehandelt, das erfolgversprechende Antworten für unterschiedliche Herausforderungen und Krisen in sich birgt. Mit einem Buchprojekt will ForChange an den Potenzialen dieses Ansatzes anknüpfen und gegenwärtige Konzeptualisierungen und Anwendungen von Resilienz aufzeigen. Das folgende Abstract, das hier zur Diskussion gestellt wird, kündigt einen Aufsatz an, der dazu beitragen will.
Stefan Böschen (KIT), Stefan May (LMU München), Roman Thurn (LMU München)
In den Sozialwissenschaften gewinnt der Begriff der Resilienz für die Erforschung sozialer Institutionen und ihrem Umgang mit Nichtwissen zusehends an Relevanz. Dieser Bedeutungszuwachs lässt sich als eine Reaktion auf neuartige Formen der Kontingenz begreifen, welchen mit bislang geltenden Logiken nur noch ungenügend begegnet werden kann. Die Resilienz beschreibt in einem soziologischen Kontext die Widerständigkeit sozialer Tatbestände gegenüber disruptiven Ereignissen, ja im Kontext von Innovationen zwar emphatisch begrüßt, aber zugleich als nichtintendierte Nebenfolgen ihre Schattenseite aufweisen, in jedem Fall aber sozialen ‚Stress’ bedingen. Gegenüber derartigen Unwägbarkeiten übte das Recht als Medium klassischerweise eine Kontrollfunktion aus, wobei es nur inadäquat auf neuartige Risiken zu reagieren vermochte. Wir können jedoch einen Formwandel des Rechts konstatieren: Als Institution eröffnet es nicht trotz, sondern durch die Möglichkeit der Selbstbindung von Akteuren neue Handlungsoptionen und limitiert dadurch Risiken.
Es soll in diesem Beitrag gezeigt werden, dass bestimmte soziale Institutionen, um auf Krisenerscheinungen in ihrer Umwelt reagieren zu können, einen Wandel ihrer rechtlichen Selbstbindungsformen erfahren. Dabei lässt sich insbesondere beobachten, dass Entscheidungs- sowie die Normsetzung vorbereitende Prozesse an die Wissenschaft im weitesten Sinne delegiert werden. Ein möglicher kritischer Begriff von Resilienz kann die diesbezüglichen Gefahren der Dysfunktionalität herausstellen, indem er auf die Unterminierung der systemeigenen Lernfähigkeit durch die Externalisierung der Entscheidungsstrukturen verweist.
Der Wandel der Rechtsformen im Allgemeinen lässt sich an verschiedenen Feldern exemplarisch zeigen. So kommt es etwa im Bereich des Risikorechts zur Ausbildung resilienter Rechtsstrukturen. In diesem bezieht das Recht seine Legitimität als Sicherheitsgarant nicht mehr allein aus öffentlichen Normsetzungsverfahren. Stattdessen soll die Legitimität der institutionalisierten Verordnungen ebenso wie die daraus folgende Erwartungssicherheit durch die Rückbindung des Rechts an die Wissenschaft garantiert werden. Die (Natur-)Wissenschaft soll dabei die Funktion eines vermeintlich neutralen Dritten erfüllen. Darin wird jedoch der spezifisch moderne Charakter der Wissenschaften verkannt: Diese sind gerade nicht angetreten um letztgültige Wahrheiten zu produzieren, sondern bringen lediglich vorläufige Ergebnisse hervor. Im Bereich der Medizin kann ein ähnliches Phänomen etwa für die Institution der Ethikkommissionen festgehalten werden, in welcher normative Problemlagen von Expertengremien verhandelt werden, während im Feld der Chemikalienregulierung der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) ein erweiterter Ermessensspielraum zugestanden wird, um heterogene Wissensbestände produktiv in Verordnungen überführen zu können.
Eine solche Restrukturierung institutioneller Handlungsstrukturen lässt sich als resiliente adaptive oder gar transformative capacity beschreiben. Um Risiken zu minimieren und Nichtwissen bzw. heterogene Wissensbestände verarbeiten zu können werden diejenigen risikobehafteten Verfahren des Rechts umgangen, welche bis dahin Verordnungen und rechtliche Selbstbindungsformen legitimieren. Diese adaptive/transformative capacities werden insbesondere in dem Moment relevant, in welchen ordnungsrechtliche Präventionsgebote verlassen und stattdessen ein dynamischer Umgang mit Krisen ad hoc gefordert werden.
Aus einer wissenssoziologischen Perspektive können wir hierbei eine Institutionalisierung von wissens- oder vielmehr nichtwissensbasierten Entscheidungsprozessen unter Inklusion bei gleichzeitiger Delegation wissenschaftlichen Wissens beobachten. Damit wird nicht nur der Unsicherheit eines ergebnisoffenen öffentlichen Verfahrens zur Setzung bestimmter Normen ausgewichen. Zugleich eröffnen sich aber durch die Institutionalisierung bestimmter nichtwissensbasierter Handlungs- und Entscheidungsstrukturen praktische Spielräume für die jeweiligen Akteure, in welchen ein dynamischer Umgang mit Krisenphänomenen überhaupt erst möglich wird.
Durch die Verlagerung dieses dezisionistischen Moments in zu verwissenschaftlichte Institutionen droht das Recht jedoch seine eigene Rationalität zu unterminieren: Zum einen sinkt die durch das Recht produzierte Erwartungssicherheit sowie dessen Legitimität in dem Moment, in welchem verbindliche Normen nicht mehr vermittels öffentlicher Verfahren gesetzt werden. Zum anderen wird aber auch die Lernfähigkeit des Rechts untergraben, da dieses nun nicht mehr seinerseits auf Krisen reagiert sondern externe Institutionen den Einschlag disruptiver Ereignisse abfangen. Da der Rechtsgüterschutz weniger auf eine diskursive Praxis als auf eine ihre Komplexität stetig steigernde Wissenschaft verwiesen ist, droht hier die Gefahr einer die Unsicherheit weiter verstärkenden feedback-Schleife. Eine ursprünglich resiliente Strukturveränderung würde damit die Störanfälligkeit legaler Selbstbindungen nicht reduzieren, sondern verstärken. Dies sichtbar zu machen, dazu stellt eine kritische Resilienzforschung analytische Werkzeuge bereit.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Maria Karidi (13. Juli 2016). Kritische Resilienzforschung als Beobachtung eines gegenwärtigen Rechtsformenwandels? Resilienz. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/to6q
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Was mich sehr interessiert und worauf ich mich freue mehr zu erfahren, sind die drei Umschlagpunkte, die der Abstract anspricht:
1. das Kippen einer ursprünglich resilienten Strategie in eine nicht-resiliente, das Beispiel hier: die Unterminierung der systemeigenen Lernfähigkeit durch die Externalisierung der Entscheidungsstrukturen.
2. die Nebenfolgen resilienter Strategien wenn “ordnungsrechtliche Präventionsgebote verlassen und stattdessen ein dynamischer Umgang mit Krisen ad hoc gefordert werden.”
3. die Eröffnung neuer Spielräume, die verdeutlicht, dass auch ein Wandel _durch_ Resilienz möglich ist und dadurch ggf. neue Resilienzstrategien von anderer Seite aufgerufen werden könnten.
Diese Punkte decken aus meiner Sicht neue Aspekte auf.